Informationen
Frühe Kindheit
 
Was ist die frühe Kindheit? Und wie unterstützt der Kanton Aargau die Gemeinden dabei, die Rechte der Kinder auf Schutz, Förderung und Partizipation lokal für alle Kinder umzusetzen? Mehr dazu erfahren Sie im: Erklärvideo «Koordination Frühe Kindheit» der Kantonalen Koordinationsstelle Frühe Kindheit.
Weiterbildungsbeiträge für Spielgruppenleitende
 
Hier findet ihr das Merkblatt dazu.

Kantonsweite Sprachstandserhebung
 
Gute Sprachfähigkeiten bilden eine zentrale Grundlage für den Schulerfolg von Kindern. Für Kinder, die mit einer anderen Familiensprache als Deutsch aufwachsen, ist es daher wichtig, möglichst früh in Kontakt auch mit der deutschen Sprache zu kommen.

Ab dem 1. August 2026 wird die Durchführung der kantonsweiten Sprachstandserhebung obligatorisch. Die Eltern sind zur Mitwirkung verpflichtet. Die frühe Sprachförderung ist für Gemeinden und Familien nicht obligatorisch wird aber empfohlen. Der Kanton unterstützt die Gemeinden beim Auf- und Ausbau solcher Angebote fachlich und finanziell.
 
Orientierungshilfe für Gemeinden
 
Das vorliegende Dokument «Frühe Förderung – Orientierungshilfe für kleinere und mittlere Gemeinden» wurde im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut erstellt. Das Programm will die Wirkung von Präventionsmassnahmen gegen Armut verstärken, es wird getragen von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Organisationen der Zivilgesellschaft.
Es trägt zur Vernetzung der verantwortlichen Akteure bei, zu denen ohne Zweifel auch die Spielgruppenleitenden gehören. Ziel des Schweizerischen Gemeindeverbandes SGV ist es, die Gemeinden für das Thema frühe Förderung zu sensibilisieren und sie bei der Entwicklung und Umsetzung von kommunalen Strategien, Konzepten und Netzwerken der frühen Förderung zu unterstützen.
 

Informationen zum neuen Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG)
 
Gut zu wissen: Gemäss Gesetz erfüllen Spielgruppen den Zweck* des KiBeG nicht. Spielgruppen unterliegen (gemäss PAVO, Pflegekinderverordnung) keiner Melde- oder Bewilligungspflicht und die Gemeinden haben keine Aufsichtspflicht. - Den Gemeinden ist es daher freigestellt, mit Spielgruppen vor Ort eigene Vereinbarungen zu treffen. (Stand Januar 2017)
 
Auszug aus dem KiBeG des Kantons Aargau
*Zweck des KiBeG:
  • Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung erleichtern,
  • Integration und Chancengerechtigkeit der Kinder verbessern. 
Definition Spielgruppe (Auszug aus dem Leitfaden für Gemeinden) 
Die Spielgruppe ist Teil eines Netzes zur frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung und zur Ergänzung der Familien. Auf diese Betreuungsform wird im Leitfaden zum neuen KiBeG nicht weiter eingegangen.